Infektionsschutzbelehrung
Frankfurt am Main:

online zum Gesundheitszeugnis

Ob Restaurant in Sachsenhausen, Messe-Catering oder Flughafengastronomie: Wer in Frankfurt am Main mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Bei uns absolvieren Sie die Erstbelehrung online, ohne Termin, bequem in Ihrem Tempo und in 23 Sprachen. Das Zertifikat gibt es direkt im Anschluss zum Download.

Ohne Termin  ·  Bequem in Ihrem Tempo  ·  23 Sprachen Jetzt Zertifikat sichern – 12,50 € Folgebelehrung für 10,50 €

Gesundheitsamt Frankfurt am Main oder Online-Belehrung

Beim Gesundheitsamt Frankfurt am Main in der Breite Gasse 28 findet die Belehrung nach vorheriger Terminbuchung vor Ort statt. Voraussetzung ist, dass Sie in Frankfurt gemeldet sind oder die Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers in Frankfurt liegt. Die Stadt bezeichnet die Bescheinigung auch als Lebensmittelausweis.

Unsere Online-Belehrung funktioniert ohne Termin und ohne Anfahrt. Sie wählen Sprache und Zeitpunkt selbst, das Zertifikat erhalten Sie sofort nach Abschluss.

Mann nutzt in einem Café das Smartphone für die Online-Belehrung
Lächelnder Kellner serviert ein Gericht im Restaurant

Für wen die Belehrung nach § 43 IfSG Pflicht ist

Die Belehrung brauchen alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das gilt auch für Tätigkeiten in Küchen und in der Gemeinschaftsverpflegung.

In Frankfurt am Main sind das zum Beispiel:

  • Service und Küche in Restaurants, Apfelweinlokalen, Cafés und Hotels
  • Catering für Messen, Kongresse und Firmenveranstaltungen
  • Gastronomie und Verkauf am Flughafen
  • Bäckereien, Metzgereien und Bedientheken im Lebensmittelhandel
  • Kantinen, Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen

Der Nachweis muss vor dem ersten Arbeitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Bei Arbeitsbeginn darf er höchstens drei Monate alt sein.

Tätigkeitsverbote:
Was Sie in der Belehrung lernen

Im Mittelpunkt stehen die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG.

Sie dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten, wenn Sie zum Beispiel an Salmonellose, infektiöser Gastroenteritis wie Noroviren oder Hepatitis A oder E erkrankt sind oder infizierte Wunden haben, über die Erreger auf Lebensmittel gelangen können.

Achten Sie auf Warnzeichen wie Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eine Gelbfärbung der Haut und informieren Sie in diesem Fall sofort Ihren Arbeitgeber. Dazu kommen die wichtigsten Hygieneregeln für den Arbeitsalltag.

Handhygiene in der Küche: Hände waschen mit Seife

So läuft die Online-Belehrung ab

1 Anmelden

Kurs im Shop buchen, die Registrierung dauert unter zwei Minuten.

2 Belehrung absolvieren

Bequem in Ihrem Tempo, auf jedem Gerät, zu jeder Uhrzeit.

3 Zertifikat erhalten

Sofort herunterladen, ausdrucken oder digital vorzeigen.

Die Bescheinigung stellt Dr. Marc Bielenberg aus, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München als Arzt für Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt.

Zum Kurs anmelden
Catering bei einer Veranstaltung: Servicekräfte mit Handschuhen

Für Betriebe in Frankfurt: Sammelbelehrung mit festem Ansprechpartner

Gerade vor Messen oder in der Saison müssen oft viele neue Mitarbeiter gleichzeitig belehrt werden.

Mit einer Firmenbestellung erhält jede Person per Codewort ihren eigenen Zugang und absolviert den Kurs flexibel. Ab 15 Beschäftigten ist die Bestellung auf Rechnung möglich. Ein persönlicher Ansprechpartner ist per E-Mail, WhatsApp oder Telefon für Sie da.

Firmenbestellung anfragen

Häufige Fragen zur Infektionsschutzbelehrung in Frankfurt am Main

Was ist ein Lebensmittelausweis?

So bezeichnet die Stadt Frankfurt am Main die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Andere Begriffe dafür sind Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass oder Rote Karte.

Brauche ich einen Termin?

Für unsere Online-Belehrung nicht. Sie starten den Kurs direkt nach der Buchung.

Was kostet die Belehrung?

Die Erstbelehrung kostet 12,50 €, die Folgebelehrung ab 10 €. Für Unternehmen gelten Firmenkonditionen ab 12,50 € pro Person.

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Unbefristet. Bei Arbeitsbeginn darf sie höchstens drei Monate alt sein.

Muss ich die Belehrung wiederholen?

Nein, die Erstbelehrung ist einmalig. Ihr Arbeitgeber muss Sie aber nach Arbeitsbeginn und danach alle zwei Jahre erneut belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Dafür gibt es bei uns die Folgebelehrung.

Infektionsschutzbelehrung in Frankfurt:
Jetzt zur Online-Anmeldung!

Wollen Sie eine Tätigkeit in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich aufnehmen und benötigen eine Infektionsschutzbelehrung in Frankfurt? Sparen Sie Zeit und erhalten Sie dank unserer Online-Belehrung Ihr Gesundheitszeugnis innerhalb von Minuten!

Haben Sie noch Fragen oder ein anderes Anliegen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Jetzt kontaktieren
Cookie Consent mit Real Cookie Banner