Ärztin erklärt den Ablauf der Infektionsschutzbelehrung in drei einfachen Schritten

Infektionsschutzbelehrung online
§ 43 IfSG, sofort & deutschlandweit gültig

Die Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – ausgestellt von Dr. Marc Bielenberg, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragter Arzt. Gültig für Erst- und Folgebelehrungen in der Gastronomie und Lebensmittelbranche.

Für Einzelpersonen: Erstbelehrung bequem in Ihrem Tempo, Zertifikat sofort verfügbar, ab 12,50 € (Folgebelehrung ab 10 €).

Jetzt Zertifikat sichern – 12,50 €

Für Unternehmen: Sammelbelehrung mit persönlichem Ansprechpartner – günstigster Preis am Markt.

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Über 7000 Zertifikate ausgestellt
Über 70 Unternehmen betreut
Seit 2011 behördlich zugelassen
Deutschlandweit gültig
In 23 Sprachen verfügbar
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Dana G
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Online war anfangs nicht mein erster Gedanke aber die Alternative wäre gewesen extra in die Stadt zu fahren. Technik hat funktioniert, Ton war klar, Unterlagen kamen sofort
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Inian
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Wer in München eine Belehrung braucht, sollte das hier probieren. Geht viel schneller als der klassische Weg. Das System führt einen gut durch den Prozess.
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Daniel
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Endlich eine Lösung ohne Terminchaos. Brauchte den Wisch für den Job im Café und konnte alles am Tablet erledigen
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eduardo smith escobedo blas
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Ehrlich gesagt hatte ich die Belehrung seit Monaten vor mir hergeschoben. Dann online in einer Stunde erledigt und das Zertifikat lag im Postfach bevor ich den Laptop zugeklappt hatte
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JOS�? RAFAEL DONADO MARTǍNEZ
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Super unbürokratisch. Hab die Infektionsschutzbelehrung einfach zwischendurch gemacht. Alles verständlich erklärt und technisch top. Werde das in meiner Gruppe teilen
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Lara Fernanda
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Sehr seriöser Anbieter. Ich brauchte den Nachweis für meinen Foodtruck und wollte nicht extra zum Gesundheitsamt fahren. Hier geht alles online und man bekommt die Unterlagen sofort. Besonders gut fand ich, dass man es wirklich mobil vom iPhone aus machen konnte, während ich in der Bahn saß

Für Unternehmen:
Sammelbelehrung mit persönlichem Ansprechpartner

Gastronomiebetriebe, Lebensmittelhändler und Cateringunternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig belehren müssen, erhalten bei uns eine strukturierte Firmenlösung – mit persönlicher Betreuung durch feste Ansprechpartner. Und das zum günstigsten Preis: ab 12,50 € pro Person.

Das ist unser Alleinstellungsmerkmal: Persönlicher Ansprechpartner, direkte Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp – und trotzdem der günstigste Preis am Markt.

So funktioniert die
Firmenbestellung:

Nehmen Sie einfach per E-Mail oder WhatsApp Kontakt auf. Für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. Nach der Bestellung erhält der Ansprechpartner ein Codewort, mit dem sich jeder Mitarbeiter individuell anmelden und den Kurs jederzeit und von überall absolvieren kann – so oft wie die gebuchte Anzahl es erlaubt. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern durchgehend zur Verfügung, bei Bedarf auch telefonisch.

Jetzt Firmenbestellung anfragen
Persönliche Ansprechpartner
Kontakt per E-Mail oder WhatsApp
Ab 15 Mitarbeitern: Bestellung auf Rechnung möglich
Jeder Mitarbeiter meldet sich mit eigenem Codewort an – flexibel, jederzeit
Kurs in 23 Sprachen verfügbar – für internationale Belegschaften
Günstigster Preis am Markt: ab 12,50 € pro Person
§43 IfSG-konform, Zertifikat durch zugelassenen Facharzt
Händedesinfektion: Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln

Wer braucht die Infektionsschutzbelehrung?

Die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz - umgangssprachlich auch rote Karte - ist Pflicht für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen – vor allem in Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung und -handel. Das betrifft unter anderem Tätigkeiten in Restaurants, Cafés, Kantinen, Bäckereien, Fleischereien und vergleichbaren Betrieben.

Wichtig: Das Zertifikat muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Eine Nachreichung ist zwar formal möglich, kann aber rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich ziehen.

Auch Auszubildende, Saisonkräfte und Mitarbeiter mit ausländischen Vorkenntnissen benötigen das deutsche Zertifikat nach §43 IfSG.

Infektionsschutzbelehrung online
– so funktioniert es

Schritt 1: Anmeldung

Einzelpersonen buchen den Kurs direkt im Shop. Unternehmen wählen die Firmen-Option und geben die Teilnehmerzahl an. Die Anmeldung dauert unter zwei Minuten.

Schritt 2: Kurs absolvieren

Der Kurs vermittelt alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte nach §43 IfSG. Verfügbar in 23 Sprachen, auf jedem Gerät, zu jeder Zeit. Sie absolvieren die Belehrung bequem in Ihrem Tempo.

Schritt 3: Zertifikat erhalten

Nach Abschluss steht das offizielle Zertifikat sofort zum Download bereit. Es gilt deutschlandweit als Nachweis gegenüber Behörden und Arbeitgebern.

Zum Kurs anmelden und Zertifikat sichern

Warum Infektionsschutzbelehrung online?

Dr. Marc Bielenberg ist Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in München-Laim und seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München als beauftragter Arzt mit örtlicher Zuständigkeit zugelassen, Zertifikate nach §43 IfSG auszustellen. In dieser Zeit hat er über 7.000 Zertifikate ausgestellt und mehr als 70 Unternehmen betreut.

Die Zertifikate sind behördlich anerkannt und deutschlandweit gültig – nicht nur in München. Das unterscheidet uns von reinen Online-Plattformen ohne ärztliche Trägerschaft: Jede Belehrung steht unter medizinisch-rechtlicher Verantwortung eines zugelassenen Facharztes.

Häufig gestellte Fragen zur Infektionsschutzbelehrung

Was ist eine Infektionsschutzbelehrung und warum ist sie notwendig?

Die Infektionsschutzbelehrung - umgangssprachlich auch eine "rote Karte" - ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die über Hygienevorschriften und den Umgang mit ansteckenden Krankheiten informiert. Sie dient dazu, Infektionen zu vermeiden und den Schutz der Gesundheit im Arbeitsumfeld zu gewährleisten, insbesondere in Berufen, die mit Lebensmitteln oder medizinischen Tätigkeiten zu tun haben.

Wer ist verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren?

Alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, wie Küchenpersonal, Lebensmittelverkäufer, oder in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind, sind verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Auch in Erziehungsberufen wie Kinderbetreuungseinrichtungen ist sie notwendig.

Wie oft muss die Infektionsschutzbelehrung durchgeführt werden?

Die Infektionsschutzbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit einmalig durchgeführt werden. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter jährlich über hygienische Verhaltensregeln zu belehren und aufzufrischen.

Kann die Infektionsschutzbelehrung online absolviert werden?

Ja, wir bieten die Infektionsschutzbelehrung vollständig online an. Dabei durchlaufen Sie die Inhalte bequem in digitalem Format und erhalten nach Abschluss direkt Ihre Bescheinigung per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugeschickt.
In einzelnen Bezirken, wie z. B. Berlin, ist für das Zertifikat eine Anwesenheitsveranstaltung verpflichtend.

Welche Inhalte werden in der Infektionsschutzbelehrung vermittelt?

Die Belehrung vermittelt wichtige Hygieneregeln, wie die richtige Handhygiene, das Erkennen von Krankheitssymptomen sowie den Umgang mit Lebensmitteln. Auch die Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten wird erklärt.

Ist die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung kostenpflichtig?

Ja, die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung ist kostenpflichtig. Bei uns absolvieren Sie die komplette Belehrung online und erhalten im Anschluss die offizielle Bescheinigung per E-Mail. In manchen Fällen übernehmen Arbeitgeber die Kosten für ihre Mitarbeiter.

Wie erhalte ich die Bescheinigung nach der Infektionsschutzbelehrung?

Nach erfolgreichem Abschluss unserer Online-Infektionsschutzbelehrung erhalten Sie Ihre offizielle Bescheinigung direkt per E-Mail. Diese können Sie bequem herunterladen, ausdrucken oder digital bei Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden vorlegen.

Wie lange ist die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung gültig?

Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Allerdings muss sie innerhalb der letzten drei Monate vor Arbeitsbeginn ausgestellt worden sein.

Muss die Belehrung wiederholt werden, und wenn ja, wie oft?

Die eigentliche Belehrung ist nur einmalig notwendig. Eine jährliche Auffrischung der Hygienevorschriften durch den Arbeitgeber wird jedoch empfohlen und ist oft verpflichtend.

Was passiert, wenn ich die Infektionsschutzbelehrung nicht mache?

Ohne die Infektionsschutzbelehrung ist es nicht erlaubt, in bestimmten Berufen zu arbeiten, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Hygienemaßnahmen werden in der Belehrung besonders betont?

In der Infektionsschutzbelehrung werden grundlegende Hygienemaßnahmen betont, darunter die richtige Handhygiene, der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Geräten sowie das korrekte Verhalten bei Krankheitssymptomen. Auch das Tragen und die Pflege von Schutzkleidung sowie persönliche Hygienevorschriften sind zentrale Themen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend zur Vorbeugung von Infektionen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

In welchen Berufen ist die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung erforderlich?

Die Bescheinigung ist für Berufe im Lebensmittelbereich sowie für Tätigkeiten in Schulen, Kindertagesstätten, und dem Gesundheitswesen notwendig.

Was ist bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes zu beachten?

Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, bleibt die Bescheinigung gültig und muss nicht erneut durchgeführt werden, solange die Belehrung aktuell ist und die Tätigkeit in einem ähnlichen Bereich erfolgt.

Müssen Auszubildende auch eine Infektionsschutzbelehrung machen?

Ja, auch Auszubildende, die in relevanten Berufen arbeiten, sind verpflichtet, die Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.

Gibt es Ausnahmen von der Belehrungspflicht?

Ja, es gibt Ausnahmen von der Belehrungspflicht gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Personen, die keine der in § 42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, sind nicht verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Dies betrifft beispielsweise Tätigkeiten ohne direkten Kontakt zu Lebensmitteln oder ohne Umgang mit empfindlichen Personengruppen. Zudem sind Personen, die zur selbständigen Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt berechtigt sind, unter bestimmten Bedingungen von der Erlaubnispflicht nach § 44 IfSG ausgenommen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, um festzustellen, ob eine Belehrung erforderlich ist.

Muss ich die Bescheinigung bei der Arbeit immer dabeihaben?

Die Bescheinigung muss nicht täglich mitgeführt werden, sollte jedoch im Personalbüro oder in Ihrer Personalakte aufbewahrt werden, damit sie jederzeit vorgelegt werden kann.

Gibt es regionale Besonderheiten oder lokale Anlaufstellen für die Infektionsschutzbelehrung?
Ja, wir bieten spezifische Informationen und Leistungen für verschiedene Städte an. Unsere regionalen Unterseiten sind darauf ausgelegt, Ihnen die wichtigsten Informationen zur Infektionsschutzbelehrung und Gesundheitszeugnissen in Ihrer Nähe bereitzustellen. Hier finden Sie die entsprechenden Links:Klicken Sie einfach auf die jeweilige Stadt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Belehrung online durchzuführen. Jede Seite ist darauf ausgelegt, Ihnen den Prozess so einfach und schnell wie möglich zu gestalten.
Wann braucht man eine Infektionsschutzbelehrung?

Die Erstbelehrung wird benötigt, bevor eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird – das Zertifikat muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein. Folgebelehrungen führt der Arbeitgeber jährlich durch.

Sind Online-Infektionsschutzbelehrungen gültig?

Ja. Der Kurs über unser Portal ist rechtsgültig, da er von Dr. Marc Bielenberg als vom Gesundheitsreferat München beauftragtem Arzt ausgestellt wird. Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig und von Behörden sowie Arbeitgebern anerkannt.

Kann mein Unternehmen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig anmelden?

Ja. Über unsere Firmen-Option können Sie beliebig viele Mitarbeiter in einer Bestellung erfassen. Jeder Mitarbeiter erhält ein persönliches Codewort und kann den Kurs flexibel zu jeder Uhrzeit absolvieren. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch den Prozess und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Gibt es regionale Besonderheiten oder lokale Anlaufstellen?

Ja, wir bieten spezifische Informationen für verschiedene Städte an: Hamburg, München, Berlin, Frankfurt und Hannover. Die Zertifikate sind jedoch in ganz Deutschland gültig.

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