Die Bescheinigung muss nicht täglich mitgeführt werden, sollte jedoch im Personalbüro oder in Ihrer Personalakte aufbewahrt werden, damit sie jederzeit vorgelegt werden kann.
Die Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – ausgestellt von Dr. Marc Bielenberg, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragter Arzt. Gültig für Erst- und Folgebelehrungen in der Gastronomie und Lebensmittelbranche.
Für Einzelpersonen: Erstbelehrung in 15 Minuten – Zertifikat sofort verfügbar, ab 12,50 € (Folgebelehrung ab 10 €).
Für Unternehmen: Sammelbelehrung mit persönlichem Ansprechpartner – günstigster Preis am Markt.
Über 7000 Zertifikate ausgestellt
Über 70 Unternehmen betreut
Deutschlandweit gültig
Seit 2011 behördlich zugelassen
Infektionsschutzbelehrung München + Online | Marc Bielenberg 29 Google BewertungenGepostet auf Google Dana GTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Online war anfangs nicht mein erster Gedanke aber die Alternative wäre gewesen extra in die Stadt zu fahren. Technik hat funktioniert, Ton war klar, Unterlagen kamen sofortGepostet auf Google InianTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wer in München eine Belehrung braucht, sollte das hier probieren. Geht viel schneller als der klassische Weg. Das System führt einen gut durch den Prozess.Gepostet auf Google DanielTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Endlich eine Lösung ohne Terminchaos. Brauchte den Wisch für den Job im Café und konnte alles am Tablet erledigenGepostet auf Google eduardo smith escobedo blasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ehrlich gesagt hatte ich die Belehrung seit Monaten vor mir hergeschoben. Dann online in einer Stunde erledigt und das Zertifikat lag im Postfach bevor ich den Laptop zugeklappt hatteGepostet auf Google JOS�? RAFAEL DONADO MARTǍNEZTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super unbürokratisch. Hab die Infektionsschutzbelehrung einfach zwischendurch gemacht. Alles verständlich erklärt und technisch top. Werde das in meiner Gruppe teilenGepostet auf Google Lara FernandaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr seriöser Anbieter. Ich brauchte den Nachweis für meinen Foodtruck und wollte nicht extra zum Gesundheitsamt fahren. Hier geht alles online und man bekommt die Unterlagen sofort. Besonders gut fand ich, dass man es wirklich mobil vom iPhone aus machen konnte, während ich in der Bahn saß
Gastronomiebetriebe, Lebensmittelhändler und Cateringunternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig belehren müssen, erhalten bei uns eine strukturierte Firmenlösung – mit persönlicher Betreuung durch feste Ansprechpartner. Und das zum günstigsten Preis: ab 12,50 € pro Person.
Das ist unser Alleinstellungsmerkmal: Persönlicher Ansprechpartner, direkte Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp – und trotzdem der günstigste Preis am Markt.
Nehmen Sie einfach per E-Mail oder WhatsApp Kontakt auf. Für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. Nach der Bestellung erhält der Ansprechpartner ein Codewort, mit dem sich jeder Mitarbeiter individuell anmelden und den Kurs jederzeit und von überall absolvieren kann – so oft wie die gebuchte Anzahl es erlaubt. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern durchgehend zur Verfügung, bei Bedarf auch telefonisch.
Persönliche Ansprechpartner
Kontakt per E-Mail oder WhatsApp
Ab 15 Mitarbeitern: Bestellung auf Rechnung möglich
Jeder Mitarbeiter meldet sich mit eigenem Codewort an – flexibel, jederzeit
Kurs in 23 Sprachen verfügbar – für internationale Belegschaften
Günstigster Preis am Markt: ab 12,50 € pro Person
§43 IfSG-konform, Zertifikat durch zugelassenen Facharzt
Die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz – umgangssprachlich auch rote Karte – ist Pflicht für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen – vor allem in Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung und -handel. Das betrifft unter anderem Tätigkeiten in Restaurants, Cafés, Kantinen, Bäckereien, Fleischereien und vergleichbaren Betrieben.
Wichtig: Das Zertifikat muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Eine Nachreichung ist zwar formal möglich, kann aber rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich ziehen.
Auch Auszubildende, Saisonkräfte und Mitarbeiter mit ausländischen Vorkenntnissen benötigen das deutsche Zertifikat nach §43 IfSG.
Einzelpersonen buchen den Kurs direkt im Shop. Unternehmen wählen die Firmen-Option und geben die Teilnehmerzahl an. Die Anmeldung dauert unter zwei Minuten.
Der Kurs vermittelt alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte nach §43 IfSG. Verfügbar in 23 Sprachen, auf jedem Gerät, zu jeder Zeit. Die Belehrung dauert ca. 15 Minuten.
Nach Abschluss steht das offizielle Zertifikat sofort zum Download bereit. Es gilt deutschlandweit als Nachweis gegenüber Behörden und Arbeitgebern.
Dr. Marc Bielenberg ist Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in München-Laim und seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München als beauftragter Arzt mit örtlicher Zuständigkeit zugelassen, Zertifikate nach §43 IfSG auszustellen. In dieser Zeit hat er über 7.000 Zertifikate ausgestellt und mehr als 70 Unternehmen betreut.
Die Zertifikate sind behördlich anerkannt und deutschlandweit gültig – nicht nur in München. Das unterscheidet uns von reinen Online-Plattformen ohne ärztliche Trägerschaft: Jede Belehrung steht unter medizinisch-rechtlicher Verantwortung eines zugelassenen Facharztes.
Die Infektionsschutzbelehrung – umgangssprachlich auch eine “rote Karte” – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die über Hygienevorschriften und den Umgang mit ansteckenden Krankheiten informiert. Sie dient dazu, Infektionen zu vermeiden und den Schutz der Gesundheit im Arbeitsumfeld zu gewährleisten, insbesondere in Berufen, die mit Lebensmitteln oder medizinischen Tätigkeiten zu tun haben.
Alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, wie Küchenpersonal, Lebensmittelverkäufer, oder in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind, sind verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Auch in Erziehungsberufen wie Kinderbetreuungseinrichtungen ist sie notwendig.
Die Infektionsschutzbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit einmalig durchgeführt werden. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter jährlich über hygienische Verhaltensregeln zu belehren und aufzufrischen.
Ja, wir bieten die Infektionsschutzbelehrung vollständig online an. Dabei durchlaufen Sie die Inhalte bequem in digitalem Format und erhalten nach Abschluss direkt Ihre Bescheinigung per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugeschickt.
In einzelnen Bezirken, wie z. B. Berlin, ist für das Zertifiakt eine Anwesenheitsveranstaltung verpflichtend.
Die Belehrung vermittelt wichtige Hygieneregeln, wie die richtige Handhygiene, das Erkennen von Krankheitssymptomen sowie den Umgang mit Lebensmitteln. Auch die Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten wird erklärt.
Ja, die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung ist kostenpflichtig. Bei uns absolvieren Sie die komplette Belehrung online und erhalten im Anschluss die offizielle Bescheinigung per E-Mail. In manchen Fällen übernehmen Arbeitgeber die Kosten für ihre Mitarbeiter.
Nach erfolgreichem Abschluss unserer Online-Infektionsschutzbelehrung erhalten Sie Ihre offizielle Bescheinigung direkt per E-Mail. Diese können Sie bequem herunterladen, ausdrucken oder digital bei Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden vorlegen.
Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Allerdings muss sie innerhalb der letzten drei Monate vor Arbeitsbeginn ausgestellt worden sein.
Die eigentliche Belehrung ist nur einmalig notwendig. Eine jährliche Auffrischung der Hygienevorschriften durch den Arbeitgeber wird jedoch empfohlen und ist oft verpflichtend.
Ohne die Infektionsschutzbelehrung ist es nicht erlaubt, in bestimmten Berufen zu arbeiten, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
In der Infektionsschutzbelehrung werden grundlegende Hygienemaßnahmen betont, darunter die richtige Handhygiene, der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Geräten sowie das korrekte Verhalten bei Krankheitssymptomen. Auch das Tragen und die Pflege von Schutzkleidung sowie persönliche Hygienevorschriften sind zentrale Themen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend zur Vorbeugung von Infektionen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
Die Bescheinigung ist für Berufe im Lebensmittelbereich sowie für Tätigkeiten in Schulen, Kindertagesstätten, und dem Gesundheitswesen notwendig.
Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, bleibt die Bescheinigung gültig und muss nicht erneut durchgeführt werden, solange die Belehrung aktuell ist und die Tätigkeit in einem ähnlichen Bereich erfolgt.
Ja, auch Auszubildende, die in relevanten Berufen arbeiten, sind verpflichtet, die Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.
Ja, es gibt Ausnahmen von der Belehrungspflicht gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Personen, die keine der in § 42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, sind nicht verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Dies betrifft beispielsweise Tätigkeiten ohne direkten Kontakt zu Lebensmitteln oder ohne Umgang mit empfindlichen Personengruppen. Zudem sind Personen, die zur selbständigen Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt berechtigt sind, unter bestimmten Bedingungen von der Erlaubnispflicht nach § 44 IfSG ausgenommen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, um festzustellen, ob eine Belehrung erforderlich ist.
Die Bescheinigung muss nicht täglich mitgeführt werden, sollte jedoch im Personalbüro oder in Ihrer Personalakte aufbewahrt werden, damit sie jederzeit vorgelegt werden kann.
Ja, wir bieten spezifische Informationen und Leistungen für verschiedene Städte an. Unsere regionalen Unterseiten sind darauf ausgelegt, Ihnen die wichtigsten Informationen zur Infektionsschutzbelehrung und Gesundheitszeugnissen in Ihrer Nähe bereitzustellen. Hier finden Sie die entsprechenden Links:
Klicken Sie einfach auf die jeweilige Stadt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Belehrung online durchzuführen. Jede Seite ist darauf ausgelegt, Ihnen den Prozess so einfach und schnell wie möglich zu gestalten.
Die Erstbelehrung wird benötigt, bevor eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird – das Zertifikat muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein. Folgebelehrungen führt der Arbeitgeber jährlich durch.
Ja. Der Kurs über unser Portal ist rechtsgültig, da er von Dr. Marc Bielenberg als vom Gesundheitsreferat München beauftragtem Arzt ausgestellt wird. Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig und von Behörden sowie Arbeitgebern anerkannt.
Ja. Über unsere Firmen-Option können Sie beliebig viele Mitarbeiter in einer Bestellung erfassen. Jeder Mitarbeiter erhält ein persönliches Codewort und kann den Kurs flexibel zu jeder Uhrzeit absolvieren. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch den Prozess und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Ja, wir bieten spezifische Informationen für verschiedene Städte an: Hamburg, München, Berlin, Frankfurt und Hannover. Die Zertifikate sind jedoch in ganz Deutschland gültig.