Sie beginnen in Hamburg einen Job in Restaurant, Hotelküche, Bäckerei, Kantine oder im Catering? Dann brauchen Sie vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), im Alltag meist Gesundheitszeugnis genannt.
Bei uns machen Sie die Online-Belehrung ohne Termin, bequem in Ihrem Tempo und in 23 Sprachen. Das Zertifikat steht direkt nach Abschluss zum Download bereit.
In Hamburg werden die Belehrungen nach § 43 IfSG beim Bezirksamt Eimsbüttel durchgeführt. Dafür buchen Sie vorab online einen Termin. Die Vor-Ort-Belehrung findet ausschließlich auf Deutsch statt.
Unsere Online-Belehrung ist eine Alternative ohne Termin: Sie starten, wann es Ihnen passt, auch abends oder am Wochenende, und wählen eine von 23 Sprachen. Das ist vor allem für Beschäftigte praktisch, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Die Erstbelehrung ist Pflicht für alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie für alle, die in Küchen oder in der Gemeinschaftsverpflegung arbeiten.
Typische Bereiche sind:
Die Bescheinigung muss Ihrem Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt höchstens drei Monate alt sein.
Sie erfahren, bei welchen Erkrankungen und Symptomen Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen. Die Tätigkeitsverbote stehen in § 42 IfSG.
Sie gelten unter anderem bei Salmonellose, infektiöser Gastroenteritis wie Noroviren, Hepatitis A oder E sowie bei infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, über die Erreger auf Lebensmittel übertragen werden können.
Warnzeichen sind zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eine Gelbfärbung der Haut. In diesen Fällen informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber.
Kurs im Shop buchen, die Registrierung dauert unter zwei Minuten.
Bequem in Ihrem Tempo, am Smartphone, Tablet oder PC.
Sofort herunterladen, ausdrucken oder digital beim Arbeitgeber vorzeigen.
Ausgestellt wird die Bescheinigung von Dr. Marc Bielenberg, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München als Arzt für Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt.
Zum Kurs anmelden
Sie stellen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ein, etwa für die Saison oder eine Neueröffnung?
Mit einer Firmenbestellung erhalten Sie ein Codewort, mit dem sich jede Person einzeln anmeldet. Ab 15 Beschäftigten ist die Bestellung auf Rechnung möglich, und Sie haben einen festen Ansprechpartner per E-Mail, WhatsApp oder Telefon.
Nein. Sie starten den Kurs direkt nach der Buchung, zu jeder Uhrzeit.
Die Erstbelehrung kostet 12,50 €, die Folgebelehrung ab 10 €. Für Unternehmen gibt es Firmenkonditionen ab 12,50 € pro Person.
Die Bescheinigung gilt unbefristet. Bei Arbeitsbeginn darf sie höchstens drei Monate alt sein.
Die Erstbelehrung machen Sie nur einmal. Danach belehrt Sie Ihr Arbeitgeber nach Arbeitsbeginn und anschließend alle zwei Jahre erneut (§ 43 Abs. 4 IfSG). Dafür gibt es bei uns die Folgebelehrung.
Dr. Marc Bielenberg, Facharzt in München-Laim, vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, Bescheinigungen nach § 43 IfSG auszustellen.
Suchen Sie nach einer Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung in Hamburg schnell und einfach hinter sich zu bringen? Erhalten Sie Ihr Gesundheitszeugnis innerhalb von Minuten und beginnen Sie Ihre neue Tätigkeit in der Lebensmittelbranche oder in der Gastronomie!
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.