Gesundheitszeugnis Hamburg:
Infektionsschutzbelehrung online für 12,50 €

Sie beginnen in Hamburg einen Job in Restaurant, Hotelküche, Bäckerei, Kantine oder im Catering? Dann brauchen Sie vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), im Alltag meist Gesundheitszeugnis genannt.

Bei uns machen Sie die Online-Belehrung ohne Termin, bequem in Ihrem Tempo und in 23 Sprachen. Das Zertifikat steht direkt nach Abschluss zum Download bereit.

Ohne Termin  ·  Bequem in Ihrem Tempo  ·  23 Sprachen Jetzt Zertifikat sichern – 12,50 € Folgebelehrung für 10,50 €

Belehrung in Hamburg:
Termin beim Amt oder online

In Hamburg werden die Belehrungen nach § 43 IfSG beim Bezirksamt Eimsbüttel durchgeführt. Dafür buchen Sie vorab online einen Termin. Die Vor-Ort-Belehrung findet ausschließlich auf Deutsch statt.

Unsere Online-Belehrung ist eine Alternative ohne Termin: Sie starten, wann es Ihnen passt, auch abends oder am Wochenende, und wählen eine von 23 Sprachen. Das ist vor allem für Beschäftigte praktisch, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Frau macht die Infektionsschutzbelehrung online am Laptop
Handhygiene: Hände waschen vor dem Umgang mit Lebensmitteln

Wer in Hamburg ein Gesundheitszeugnis braucht

Die Erstbelehrung ist Pflicht für alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie für alle, die in Küchen oder in der Gemeinschaftsverpflegung arbeiten.

Typische Bereiche sind:

  • Restaurants, Cafés, Imbisse und Hotelküchen
  • Bäckereien, Fischgeschäfte, Metzgereien und Bedientheken im Handel
  • Kantinen, Mensen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
  • Catering, Events und Saisonbetriebe

Die Bescheinigung muss Ihrem Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt höchstens drei Monate alt sein.

Was die Erstbelehrung
nach § 43 IfSG vermittelt

Sie erfahren, bei welchen Erkrankungen und Symptomen Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen. Die Tätigkeitsverbote stehen in § 42 IfSG.

Sie gelten unter anderem bei Salmonellose, infektiöser Gastroenteritis wie Noroviren, Hepatitis A oder E sowie bei infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, über die Erreger auf Lebensmittel übertragen werden können.

Warnzeichen sind zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eine Gelbfärbung der Haut. In diesen Fällen informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber.

Fieber messen mit dem Thermometer: Krankheitssymptome erkennen

Online-Belehrung in drei Schritten

1 Anmelden

Kurs im Shop buchen, die Registrierung dauert unter zwei Minuten.

2 Belehrung absolvieren

Bequem in Ihrem Tempo, am Smartphone, Tablet oder PC.

3 Zertifikat erhalten

Sofort herunterladen, ausdrucken oder digital beim Arbeitgeber vorzeigen.

Ausgestellt wird die Bescheinigung von Dr. Marc Bielenberg, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München als Arzt für Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt.

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Gastronomie-Team als Gruppenfoto im Garten

Für Hamburger Betriebe: mehrere Mitarbeiter auf einmal belehren

Sie stellen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ein, etwa für die Saison oder eine Neueröffnung?

Mit einer Firmenbestellung erhalten Sie ein Codewort, mit dem sich jede Person einzeln anmeldet. Ab 15 Beschäftigten ist die Bestellung auf Rechnung möglich, und Sie haben einen festen Ansprechpartner per E-Mail, WhatsApp oder Telefon.

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Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis in Hamburg

Brauche ich für die Online-Belehrung einen Termin?

Nein. Sie starten den Kurs direkt nach der Buchung, zu jeder Uhrzeit.

Was kostet die Belehrung?

Die Erstbelehrung kostet 12,50 €, die Folgebelehrung ab 10 €. Für Unternehmen gibt es Firmenkonditionen ab 12,50 € pro Person.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Die Bescheinigung gilt unbefristet. Bei Arbeitsbeginn darf sie höchstens drei Monate alt sein.

Muss die Belehrung wiederholt werden?

Die Erstbelehrung machen Sie nur einmal. Danach belehrt Sie Ihr Arbeitgeber nach Arbeitsbeginn und anschließend alle zwei Jahre erneut (§ 43 Abs. 4 IfSG). Dafür gibt es bei uns die Folgebelehrung.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Dr. Marc Bielenberg, Facharzt in München-Laim, vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, Bescheinigungen nach § 43 IfSG auszustellen.

Infektionsschutzbelehrung in Hamburg:
Jetzt online anmelden!

Suchen Sie nach einer Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung in Hamburg schnell und einfach hinter sich zu bringen? Erhalten Sie Ihr Gesundheitszeugnis innerhalb von Minuten und beginnen Sie Ihre neue Tätigkeit in der Lebensmittelbranche oder in der Gastronomie!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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