Wer braucht eine Infektionsschutz-
Belehrung in München?
In München gibt es verschiedene Branchen, in denen ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Sie erhalten es, indem Sie eine Infektionsschutzbelehrung in München absolvieren. Für Tätigkeiten in folgenden Bereichen ist sie essenziell:
Cafés
Restaurants
Gaststätten
Küchen
Kantinen
Der Gesetzgeber schreibt in §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz vor, wann eine Person eine Infektionsschutzbelehrung in München erhalten sollte. Wer bei seiner Tätigkeit in Kontakt mit Lebensmitteln steht, braucht ein Gesundheitszeugnis.
Sie erhalten es gemäß § 43 Abs. 1 nach einer Infektionsschutzbelehrung, die auch Gesundheitsbelehrung oder Hygienebelehrung genannt wird. Schon ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Tätigkeit ist sie nötig.
Kümmern Sie sich so früh wie möglich um eine Infektionsschutzbelehrung in München, um Ihren Beruf ausüben zu können und keine Strafen zu riskieren!