Wer braucht eine Infektionsschutz-
belehrung in Hamburg?
Verschiedene Tätigkeiten erfordern ein Gesundheitszeugnis. Ohne ein solches Zeugnis ist es nicht zulässig, den Beruf auszuüben. Eine Infektionsschutzbelehrung in Hamburg ist daher für folgende Bereiche nötig:
Küchen
Kantinen
Gaststätten
Restaurants
Cafés
Die §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz schreiben vor, dass Personen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, ein Gesundheitszeugnis benötigen. Diese Bescheinigung erhalten Sie, nachdem Sie eine Infektionsschutzbelehrung in Hamburg absolviert haben. Man nennt sie auch Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung.
Schon ab dem ersten Tag Ihrer Tätigkeit in der Gastronomie oder der Lebensmittelbranche ist die Belehrung fällig. Kümmern Sie sich daher zeitnah darum, um keine Strafen zu erhalten und Ihren Arbeitgeber zu schützen.