Infektionsschutzbelehrung München:
Gesundheitszeugnis online für 12,50 €

Sie fangen in München in der Gastronomie, in einer Bäckerei, Kantine oder im Lebensmittelhandel an? Vor dem ersten Arbeitstag brauchen Sie eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich das Gesundheitszeugnis. Bei uns absolvieren Sie die Erstbelehrung online bequem in Ihrem Tempo, in 23 Sprachen und für 12,50 €. Das Zertifikat steht direkt danach zum Download bereit.

Ohne Termin  ·  Bequem in Ihrem Tempo  ·  23 Sprachen Jetzt Zertifikat sichern – 12,50 € Folgebelehrung für 10,50 €
Servicekraft mit Notizblock in einem Restaurant

Ausgestellt vom beauftragten Arzt der Landeshauptstadt München

Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nur das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt durchführen. Dr. Marc Bielenberg, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin mit Praxis in München-Laim, ist seit 2011 vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, diese Bescheinigungen auszustellen. Über 7.000 Zertifikate hat er seitdem ausgestellt und mehr als 70 Unternehmen betreut.

Bei Fragen erreichen Sie ihn und sein Team per E-Mail oder WhatsApp, direkt und ohne Warteschleife.

Dr. Marc Bielenberg, Facharzt in München-Laim
Bäckerhände formen Teigfladen in einer Backstube

Wer in München eine Infektionsschutzbelehrung braucht

Die Pflicht gilt für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ebenso betroffen ist, wer in Küchen oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig ist. In München betrifft das zum Beispiel:

  • Service- und Küchenpersonal in Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten
  • Beschäftigte in Bäckereien, Metzgereien und an Bedientheken
  • Personal in Kantinen, Mensen, Kitas, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Saisonkräfte für Volksfeste, Christkindlmärkte oder Catering
  • Auszubildende, Aushilfen und Minijobber

Den Nachweis müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Bei Arbeitsbeginn darf die Bescheinigung höchstens drei Monate alt sein.

Umgang mit Lebensmitteln: Was Sie in der Belehrung lernen

Die Belehrung erklärt, bei welchen Krankheiten und Symptomen Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen. Das regelt § 42 IfSG. Ein Tätigkeitsverbot gilt unter anderem bei Salmonellose, infektiöser Gastroenteritis wie Noroviren, Hepatitis A oder E sowie bei infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, über die Krankheitserreger auf Lebensmittel gelangen können. Typische Warnzeichen sind Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eine Gelbfärbung der Haut. Treten sie auf, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren.

Außerdem lernen Sie die wichtigsten Hygieneregeln für Küche, Service und Verkauf kennen, damit Sie Infektionen im Arbeitsalltag gar nicht erst weitergeben.

Professionelle Küche mit Edelstahl-Arbeitsplatte

Online-Belehrung nach § 43 IfSG: So funktioniert’s

1 Anmelden

Kurs im Shop buchen, die Registrierung dauert unter zwei Minuten.

2 Belehrung absolvieren

Bequem in Ihrem Tempo, auf Smartphone, Tablet oder PC, zu jeder Uhrzeit.

3 Zertifikat erhalten

Direkt nach Abschluss herunterladen, ausdrucken oder digital beim Arbeitgeber vorzeigen.

Der Kurs ist in 23 Sprachen verfügbar. Das ist besonders praktisch für Teams in der Münchner Gastronomie, in denen viele Beschäftigte nicht Deutsch als Muttersprache haben.

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Zwei Kolleginnen in Schürzen servieren Kuchen im Café

Für Münchner Betriebe: Sammelbelehrung mit festem Ansprechpartner

Sie stellen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ein, etwa vor der Saison oder bei einer Neueröffnung? Mit einer Firmenbestellung erhalten Sie ein Codewort, mit dem sich jede Person einzeln anmeldet und den Kurs flexibel absolviert. Ab 15 Beschäftigten ist die Bestellung auf Rechnung möglich. Die Kosten liegen ab 12,50 € pro Person, und Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, auf Wunsch auch telefonisch.

Firmenbestellung anfragen

Häufige Fragen zur Infektionsschutzbelehrung München

Ist die Online-Belehrung in München gültig?

Ja. Dr. Bielenberg ist vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragt, Bescheinigungen nach § 43 IfSG auszustellen.

Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?

Die Erstbelehrung kostet 12,50 €, die Folgebelehrung ab 10 €. Für Unternehmen gelten Firmenkonditionen ab 12,50 € pro Person.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Die Bescheinigung gilt unbefristet. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf sie aber höchstens drei Monate alt sein.

Muss ich die Belehrung wiederholen?

Die Erstbelehrung mit Bescheinigung ist nur einmal nötig. Danach muss Ihr Arbeitgeber Sie nach Arbeitsbeginn und anschließend alle zwei Jahre erneut belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Dafür gibt es bei uns die Folgebelehrung.

Ist Gesundheitszeugnis dasselbe wie Infektionsschutzbelehrung?

Im Alltag ja. Das frühere Gesundheitszeugnis mit ärztlicher Untersuchung wurde 2001 durch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ersetzt. Der Begriff wird trotzdem weiter verwendet, und alte Gesundheitszeugnisse bleiben gültig.

In welchen Sprachen gibt es die Belehrung?

Der Kurs ist in 23 Sprachen verfügbar, darunter Englisch, Türkisch, Ukrainisch, Rumänisch, Polnisch, Spanisch und Vietnamesisch.

Infektionsschutzbelehrung in München: Melden Sie sich jetzt online an!

Wollen Sie Ihre neue Tätigkeit in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich schnell aufnehmen? Dann absolvieren Sie die Infektionsschutzbelehrung in München schnell und einfach online und erhalten Sie innerhalb von Minuten Ihr Gesundheitszeugnis. So steht Ihrem neuen Job nichts im Weg. Nehmen Sie bei Fragen und Anliegen einfach mit uns Kontakt auf!

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