Damit Sie Ihre Tätigkeit in der Gastronomie oder in der Lebensmittelbranche aufnehmen können, ist eine
Infektionsschutzbelehrung in Berlin nötig. Der Gesetzgeber hat dies in §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Davon sind alle Personen betroffen, die berufsbedingt Kontakt zu Lebensmitteln haben.
Erst nach der Absolvierung der Belehrung erhalten Sie das Zertifikat (auch Gesundheitszeugnis genannt), das Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit befähigt. In folgenden Bereichen ist die Belehrung Pflicht:
Kantinen
Küchen
Cafés
Restaurants
Gaststätten
Ab dem ersten Tag, an dem Sie Ihrer neuen Tätigkeit nachgehen, ist ein Gesundheitszeugnis essenziell. Es ist also nötig, frühzeitig eine Infektionsschutzbelehrung in Berlin zu absolvieren. Andernfalls gehen Sie das Risiko von Strafen für sich und Ihren Arbeitgeber ein.